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Nachfolge

Bei der Frage der Nachfolge im Familienunternehmen und der Vermögensnachfolge bergen verschiedene Situationen Konfliktpotenziale, da dies eine vielschichtige und emotionsgeladene Phase für jede Familie ist.

Tritt der „erstgeborene Sohn“ die Nachfolge an? Ist das Kind in der Lage und gewillt das Unternehmen weiterzuführen? Gibt es in der Familie mehrere in Frage kommende potenzielle Nachfolger?

Wird die Nachfolge nur einseitig geregelt, d.h. der Unternehmer bestimmt aus dem Kreise der möglichen Kandidaten einen Nachfolger ohne es mit diesem kommuniziert zu haben. Er geht davon aus, dass der Wunsch auf beiden Seiten besteht. Der Unternehmer berücksichtigt dabei nicht, dass auch weitere Nachkommen und Dritte in Frage kommen könnten. Diese fühlen sich durch die Nichtberücksichtigung im Prozess der Nachfolgeregelung sehr belastet.

Oder aber er geht davon aus, dass die Nachfolge im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, was aber oft nicht zutrifft.

Dies alles kann für das Unternehmen, aber auch für die Familie zu brisanten Situationen führen, die im Ergebnis ein Risiko nicht nur für das Vermögen der Familie bergen.

Durch eine objektive Beratung werden alle Beteiligten des Nachfolgeprozesses miteinbezogen und eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden

Im Zuge der Nachfolgeregelung sollte der Blick auch auf die Themen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gerichtet werden.

 

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